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Landes-Familienpass

Kostenlose und ermäßigte Eintritte zu Ausflugszielen in Baden-Württemberg.

©BW MSGIFoto: BW MSGI

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 22 mal im Jahr unentgeltlich beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

HINWEIS: Einige Angebote der Kooperationspartner sind bis auf Weiteres nur noch über Online-Tickets buchbar! Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann. Der Gutschein ist beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Er gilt nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

 

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.